Die Sommerreifenpflicht in Italien: Ein weit verbreiteter Irrtum
Entgegen vieler Berichte gibt es in Italien keine gesetzliche Pflicht, im Sommer Sommerreifen zu verwenden. Diese Fehlinformation hat sich hartnäckig verbreitet und verunsichert viele Reisende. Tatsächlich dürfen Sie in Italien das ganze Jahr über mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen fahren – vorausgesetzt, diese erfüllen bestimmte technische Anforderungen.
Der Ursprung dieses Missverständnisses liegt in einer speziellen Regelung zum Geschwindigkeitsindex von Reifen. Diese wird oft falsch interpretiert und als generelles „Winterreifenverbot“ dargestellt. In Wirklichkeit geht es ausschließlich um die Frage, ob der Geschwindigkeitsindex Ihrer Reifen den Anforderungen entspricht.
Wichtig zu wissen: In Italien dürfen Sie das ganze Jahr mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Es gibt keine Sommerreifenpflicht. Entscheidend ist nur der korrekte Geschwindigkeitsindex.
Wann werden Winterreifen in Italien tatsächlich bestraft?
Strafen für Winterreifen in Italien gibt es ausschließlich dann, wenn der Geschwindigkeitsindex nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Geschwindigkeitsindex (auch Speed-Index genannt) gibt an, für welche Höchstgeschwindigkeit ein Reifen zugelassen ist. Er wird als Buchstabe an der Reifenflanke angegeben.

In Italien gilt folgende Regelung: Vom 16. Mai bis 15. Oktober müssen alle montierten Reifen – egal ob Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen – mindestens den Geschwindigkeitsindex aufweisen, der im Fahrzeugschein eingetragen ist. Ist ein niedrigerer Index vorhanden, drohen Bußgelder zwischen 430 und 1.731 Euro sowie möglicherweise die Sicherstellung des Fahrzeugs.
Die Winterausnahme: Niedrigerer Geschwindigkeitsindex erlaubt
Vom 15. Oktober bis 15. Mai gilt eine Ausnahmeregelung: In diesem Zeitraum dürfen Winterreifen (gekennzeichnet mit M+S, M&S oder dem Schneeflocken-Symbol) einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als im Fahrzeugschein vorgeschrieben – jedoch niemals niedriger als „Q“ (bis 160 km/h). In diesem Fall muss im Fahrzeug ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein.
Was bedeutet der Geschwindigkeitsindex und wo finde ich ihn?

Der Geschwindigkeitsindex ist ein Buchstabe, der die maximal zulässige Geschwindigkeit eines Reifens angibt. Er befindet sich an der Reifenflanke, direkt nach der Reifendimension. Beispiel: Bei der Bezeichnung „225/55 R17 97H“ steht das „H“ für den Geschwindigkeitsindex, der eine Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h erlaubt.
Geschwindigkeitsindex | Zulässige Höchstgeschwindigkeit (km/h) |
Q | 160 |
R | 170 |
S | 180 |
T | 190 |
H | 210 |
V | 240 |
W | 270 |
Y | 300 |
Der im Fahrzeugschein eingetragene Geschwindigkeitsindex ist oft höher als die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Beispiel: Ein Auto mit einer Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h könnte einen Geschwindigkeitsindex „H“ (210 km/h) im Fahrzeugschein haben. In diesem Fall müssten die Reifen im Sommer mindestens den Index „H“ aufweisen.
Rechtliche Grundlagen der italienischen Reifenvorschriften

Die Regelungen zum Geschwindigkeitsindex von Reifen in Italien basieren auf der Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada) und wurden durch das Rundschreiben des italienischen Verkehrsministeriums (Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti) vom 17. Januar 2014 präzisiert. Dieses Rundschreiben stellt klar, dass Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex nur während der Winterperiode verwendet werden dürfen.
Zusätzlich haben die italienischen Provinzen eigene Befugnisse zur Regelung der Winterreifenpflicht. So gilt beispielsweise in Südtirol vom 15. November bis 15. April eine generelle Winterausrüstungspflicht, unabhängig von den Witterungsbedingungen. Auf der Brennerautobahn A22 besteht ebenfalls eine witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht in diesem Zeitraum.
„Vom 16. Mai bis 15. Oktober dürfen in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese mindestens einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein entspricht.“
Praktische Tipps für Autofahrer: So vermeiden Sie Strafen in Italien

So überprüfen Sie den Geschwindigkeitsindex Ihrer Reifen
- Schauen Sie an der Reifenflanke nach der Reifendimension (z.B. 225/55 R17 97H)
- Der letzte Buchstabe ist der Geschwindigkeitsindex (im Beispiel „H“)
- Vergleichen Sie diesen mit dem im Fahrzeugschein eingetragenen Wert (meist in Feld A13)
- Für die Sommerperiode (16. Mai bis 15. Oktober) muss der Index mindestens dem Wert im Fahrzeugschein entsprechen
- Für die Winterperiode darf der Index niedriger sein, aber nicht unter „Q“ (160 km/h)
Checkliste für Ihre Italienreise
- Prüfen Sie vor der Reise den Geschwindigkeitsindex Ihrer Reifen
- Kontrollieren Sie den im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex
- Bei Reisen zwischen 16. Mai und 15. Oktober: Stellen Sie sicher, dass Ihre Winterreifen den korrekten Geschwindigkeitsindex haben
- Bei Winterreifen mit niedrigerem Index in der Winterperiode: Bringen Sie einen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers an
- Informieren Sie sich über regionale Besonderheiten, besonders in Südtirol und auf der Brennerautobahn

Beispiele zur Veranschaulichung der italienischen Regelungen
Beispiel 1: Sommerfahrt mit Winterreifen
Fahrzeugdaten: Höchstgeschwindigkeit 190 km/h, im Fahrzeugschein eingetragener Geschwindigkeitsindex „H“ (210 km/h)
Situation: Fahrt im Juli mit Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex „T“ (190 km/h)
Ergebnis: Nicht zulässig, da der Geschwindigkeitsindex „T“ niedriger ist als der vorgeschriebene Index „H“. Es drohen Bußgelder und möglicherweise die Sicherstellung des Fahrzeugs.
Beispiel 2: Winterfahrt mit Winterreifen
Fahrzeugdaten: Höchstgeschwindigkeit 190 km/h, im Fahrzeugschein eingetragener Geschwindigkeitsindex „H“ (210 km/h)
Situation: Fahrt im Januar mit Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex „T“ (190 km/h)
Ergebnis: Zulässig, da in der Winterperiode (15. Oktober bis 15. Mai) ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex erlaubt ist, solange er nicht unter „Q“ (160 km/h) liegt. Ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit muss im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein.

Regionale Unterschiede bei Winterreifenvorschriften in Italien

Die Regelungen zum Geschwindigkeitsindex gelten landesweit, doch die Winterreifenpflicht selbst wird regional unterschiedlich gehandhabt. Hier ein Überblick über wichtige regionale Besonderheiten:
Region | Zeitraum | Besonderheiten |
Südtirol | 15. November – 15. April | Generelle Winterausrüstungspflicht, unabhängig von Witterungsbedingungen |
Aostatal | 15. Oktober – 15. April | Wahlweise Winterreifen oder Schneeketten |
Brennerautobahn A22 | 15. November – 15. April | Witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht |
Übrige Regionen | Variiert | Meist situative Winterausrüstungspflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen |
Beachten Sie, dass kurzfristige Änderungen durch Beschilderung möglich sind. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die aktuellen Bestimmungen in den zu durchquerenden Regionen.
Fazit: Mit dem richtigen Wissen sicher durch Italien

Die vermeintliche „Sommerreifenpflicht“ in Italien ist ein Missverständnis. Tatsächlich dürfen Sie das ganze Jahr über mit Winterreifen fahren – solange diese den richtigen Geschwindigkeitsindex aufweisen. Vom 16. Mai bis 15. Oktober muss dieser mindestens dem im Fahrzeugschein eingetragenen Wert entsprechen. In der Winterperiode (15. Oktober bis 15. Mai) dürfen Winterreifen einen niedrigeren Index haben, jedoch nicht unter „Q“ (160 km/h).
Durch die Beachtung dieser Regelungen können Sie Bußgelder vermeiden und sicher durch Italien reisen. Denken Sie daran, dass zusätzlich regionale Winterreifenpflichten bestehen können, besonders in den nördlichen Bergregionen.
Unsicher, ob Ihre Reifen den italienischen Vorschriften entsprechen?
Lassen Sie Ihre Reifen von Experten prüfen und erhalten Sie eine kostenlose Beratung zu den italienischen Reifenvorschriften. So können Sie sicher sein, dass Sie bei Ihrer nächsten Italienreise keine Probleme bekommen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Italien Winterreifen Geschwindigkeitsindex
Gibt es in Italien wirklich ein Winterreifenverbot im Sommer?
Nein, es gibt kein generelles Winterreifenverbot. Sie dürfen in Italien das ganze Jahr mit Winterreifen fahren. Allerdings müssen diese vom 16. Mai bis 15. Oktober mindestens den im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex aufweisen.
Welche Strafen drohen bei falschem Geschwindigkeitsindex in Italien?
Bei Verwendung von Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex drohen Bußgelder zwischen 430 und 1.731 Euro. Zudem kann die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen sichergestellt werden.
Darf ich in Italien mit Ganzjahresreifen fahren?
Ja, Ganzjahresreifen sind in Italien das ganze Jahr über erlaubt. Auch für sie gilt: Vom 16. Mai bis 15. Oktober müssen sie mindestens den im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex aufweisen. In der Winterperiode dürfen sie einen niedrigeren Index haben, jedoch nicht unter „Q“ (160 km/h).
Wo finde ich den Geschwindigkeitsindex meiner Reifen?
Der Geschwindigkeitsindex ist als Buchstabe an der Reifenflanke zu finden, direkt nach der Reifendimension. Beispiel: Bei „225/55 R17 97H“ ist „H“ der Geschwindigkeitsindex, der eine Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h erlaubt.
