Mit dem nahenden Ende des Sommers planen viele Autofahrer bereits den Wechsel auf Winterreifen. Doch Vorsicht: Ab dem 1. Oktober 2024 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben, und nicht alle bisher verwendeten Reifen sind weiterhin zugelassen. Insbesondere Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) erfüllen nicht mehr die Anforderungen an Winterreifen.
Übergangsfrist für alte M+S-Reifen läuft aus
Nur noch bis Ende September, also keinesfalls mehr für den kommenden Winter, dürfen M+S-Reifen verwendet werden, sofern sie vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie jedoch nicht mehr als wintertauglich. Dies bedeutet, dass Sie vor der Umrüstung Ihre Reifen unbedingt auf ihr Herstellungsdatum überprüfen sollten. Die DOT-Nummer an der Reifenflanke gibt Aufschluss darüber: Die ersten beiden Ziffern zeigen die Produktionswoche an, die letzten beiden das Jahr. Beispielsweise steht „3414“ für die 34. Kalenderwoche im Jahr 2014.
Nur noch Alpine-Symbol für zugelassene Winterreifen
Ab Oktober sind bei winterlichen Straßenverhältnissen ausschließlich Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol erlaubt. Dieses Symbol, das eine Schneeflocke vor einem Berg zeigt, weist darauf hin, dass der Reifen strenge Prüfungen bestanden hat und für Schnee und Eis geeignet ist. Reifen mit dem herkömmlichen M+S-Symbol, die nach dem 1. Januar 2018 produziert wurden, erfüllen diese Anforderungen nicht und dürfen in der kalten Jahreszeit nicht mehr verwendet werden.
Offroadreifen: Auch hier gibt es Änderungen
Besitzer von Geländewagen und SUVs sollten besonders aufmerksam sein. Offroadreifen mit grobem Profil gelten nicht automatisch als Winterreifen, wenn sie nicht das 3PMSF-Symbol (Three Peak Mountain Snowflake) tragen. Auch wenn diese Reifen für anspruchsvolles Gelände geeignet sind, bieten sie auf verschneiten oder vereisten Straßen nicht den notwendigen Grip und die Sicherheit. Wer trotzdem bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Behinderung des Verkehrs, etwa durch Liegenbleiben, können sogar 80 Euro fällig werden.
Alte Reifen verlieren an Leistung
Neben den neuen gesetzlichen Vorgaben sollten Sie auch den allgemeinen Zustand Ihrer Winterreifen im Auge behalten. Selbst wenn die Profiltiefe noch ausreicht, verlieren ältere Reifen durch die Alterung des Gummis an Leistungsfähigkeit. Die Folge sind schlechtere Fahr- und Bremseigenschaften. Es empfiehlt sich daher, Reifen, die älter als sechs Jahre sind, unabhängig vom Profilstand zu ersetzen wenn man damit auf der Straße fährt. Im Gelände spielt das keine Rolle.