Der Verbandskasten

Die „Auto-Apotheke“ bzw. der Verbandskasten muss in jeder Art von Fahrzeug mitgeführt werden. Dies gilt schon seit Anfang der 1970er Jahren. Grund dafür, dass die Mitnahme von einem Verbandskasten Pflicht wurde, waren die damals – eigentlich schon seit den 1960er Jahren mit der zunehmenden Motorisierung der Gesellschaft gestiegenen Unfallzahlen im Straßenverkehr mit vielen tödlichen Unfällen. Anfang der 1970er Jahre war es nicht unüblich, dass mehr als 20.000 Menschen pro Jahr im Straßenverkehr ums Leben kamen. Bei wesentlich höheren Verkehrsaufkommen sterben heute – auch dank der Gurtpflicht – weit weniger Menschen pro Jahr im Straßenverkehr. Zudem ist der Rückgang der Verkehrstoten auch dem Bereich „Erste Hilfe“ zu verdanken, der mit dem Verbandskasten umgesetzt werden kann. Denn eine schnelle Erstversorgung von Unfallopfern durch andere Verkehrsteilnehmer ist das A und O, das vielen das Überleben gesichert hat.

Hier sehen Sie, was sich alles im Verbandskasten befinden sollte. 

Inhalt des Verbandskastens

Der Inhalt des Verbandskastens hat sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte etwas verändert. Mehrfach wurde der Inhalt dem Stand der medizinischen Gepflogenheiten angepasst. Seit den 1980er Jahren gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe – bei ihrer Einführung als „Aids-Handschuhe“ bezeichnet – mit in den Verbandskasten. Für 2022 ist nun vorgesehen, dass Atemschutzmasken mit in den Verbandskasten gehören. Diese neue Vorschrift bedeutet, dass sich bald auch die DIN-Norm 13164 ändern wird, nach der seit 2014 Verbandskästen verkauft werden.

Im Einzelnen beinhaltet ein Verbandskasten aktuell

  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
  • 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
  • 1 Verbandpäckchen K
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm

Der Inhalt eines Verbandskastens für den Kfz-Bereich gleicht weitgehend den Vorgaben für Verbandskästen für den betrieblichen Arbeitsschutz. Im Deckel des Verbandkastens findet sich eine Liste, mit allen Materialien, die darin enthalten sind. Ob es sich bei dem Verbandskasten wirklich um einen Kasten aus Kunststoff handelt, ist nicht maßgeblich. Es kann sich auch eine textile, aber wasserabweichende Tasche handeln, die es als Modell für die „Auto-Apotheke“ ebenfalls im Handel gibt.

Der Verbandskasten sollte zur Ausstattung jedes Fahrzeugs gehören. 

Achtung: Verfallsdatum

Viele der Materialien, die in einem Verbandskasten enthalten sind, haben ein Verfallsdatum. Die Materialien, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, müssen ausgetauscht werden. Der Verbandskasten entspricht mit vom Mindesthaltbarkeitsdatum Inhalten her nicht mehr einem ordnungsgemäßen Erste-Hilfe-Material und nicht mehr der DIN-Norm. Bei der Hauptuntersuchung wird dies als geringer Mangel eingestuft, bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld geahndet.