Für Panne, Unfall oder Polizeikontrolle – das gehört ins Auto

Mit einem Fahrzeug kann vielerlei passieren – Panne oder ein Unfall. Und auch in eine Polizeikontrolle kann man kommen. In allen Lagen ist die richtige Ausrüstung in einem Fahrzeug sehr wichtig.

Das sollten Sie dabei haben, wenn es für Sie mit dem Fahrzeug in den Urlaub geht

Fahrzeugpapiere und Führerschein

Mitgeführt werden müssen im Fahrzeug die Fahrzeugpapiere. Hierzu gehört in erster Linie der Fahrzeugschein. Hier handelt es sich um die Zulassungsbescheinigung und damit der Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist. Dieses Papier enthält Angaben zum Fahrzeughalter und die Fahrzeugdaten sowie den Termin für die nächste Hauptuntersuchung und eventuelle Eintragungen über technische Veränderungen am Fahrzeug.

Ebenfalls mitgeführt werden muss der Führerschein. Hier handelt es sich um die amtliche Bescheinigung, welche das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis für das Führen bestimmter Fahrzeuge im öffentlichen Raum belegt. Für diese wichtigen Fahrzeugpapiere genügen keine Kopien. Die Fahrzeugpapiere müssen stets im Original mitgeführt werden.

Warndreieck und Verbandskasten

Im Fahrzeug als wichtiges Zubehör nicht fehlen darf auch nicht das Warndreieck. Diese Vorrichtung ist im Fall von einer Panne oder einem Unfall mindestens 150 Meter vor der Stelle der Panne oder des Unfalls aufzustellen. Das Warndreieck muss im mit an Bord sein – ansonsten droht ein Verwarnungsgeld. Das Warndreieck ist praktisch und klappbar und nimmt nicht viel Platz im Auto weg. Das Warndreieck soll Auffahrunfälle verhindern und die anderen Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahrenstelle entsprechend frühzeitig warnen. Das Warndreieck muss rückstrahlend sein und über ein Warnblinklicht verfügen.

Mit an Bord sein muss auch der Verbandskasten – früher „Auto-Apotheke“ genannt. Es handelt sich hier um ein Erste-Hilfe-Equipment, das durchaus durch seinen Inhalt Leben retten kann. Der Inhalt des Verbandskastens hat sich in den letzten Jahren etwas geändert. In den 1980er Jahren kamen Einmalhandschuhe hinzu. Und ab 2022 ist es Pflicht Atemschutzmasken bzw. Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) mitzuführen. Die Anpassung der DIN-Norm 13164 dahingehend ist entsprechend geplant.

Eine geeignete Ausrüstung hilft Ihnen in den verschiedensten Situationen weiter 

Ersatzreifen

Die Verpflichtung einen Ersatzreifen mitzuführen, gibt es nicht. Es gilt jedoch im Sicherheitsinteresse darüber nachzudenken einen Ersatzreifen mitzuführen. Der Ersatzreifen muss allerdings auch gewissen Normen entsprechen und sich im einwandfreien bzw. vorschriftsmäßigen Zustand befinden. Der Ersatzreifen darf allerdings nur dazu benutzt werden, um das Fahrzeug auf kürzestem Weg in die Werkstatt bzw. nach Haus zu bringen bzw. zum nächstgelegenen Parkplatz.

In neueren Fahrzeugen ist die Mitnahme eines Ersatzreifens gar nicht mehr vorgesehen. Stattdessen wird in diesen Fahrzeugen Reifendichtmittel mitgeführt oder Pannenset in Form von einem flüssigen Dichtmittel, das mit der Hilfe von einem 12-Volt-Kompressor in den Reifen eingeblasen wird. Eine Pflicht zum Mitführen von einem solchen Reifendichtmittel gibt es nicht.

Warnweste

Seit dem 1. Juli 2014 gibt es auch eine Pflicht zum Mitführen von einer Warnweste, die der Europäischen Norm EN 471 oder EN ISO 20471:2013 entspricht.