Winterreifenpflicht in Österreich

Die Alpenrepublik Österreich hat recht scharfe Vorschriften, wenn es um das Aufziehen von Winterreifen geht. Es herrschen dabei sehr klare Regeln, zum Beispiel was den Zeitraum angeht. Dieser Zeitraum ist in Österreich klar definiert und liegt zwischen dem 1. November und dem 15. April. Man spricht in Österreich von der sogenannten Winterausrüstungspflicht.

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LKWs und PKWs bis 3,5 Tonnen

Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zwischen dem 01. November und dem 15. April dürfen PKWs und LKWs bis 3,5 Tonnen nur dann genutzt werden, wenn auf alle Räder Winterreifen angebracht sind. Dies gilt bei Schneefahrbahn, bei Schneematsch oder Eis. Und in Österreich, nicht nur in den höheren Lagen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man auf eben diese winterlichen Straßenverhältnisse trifft.

LKWs und Omnibusse ab 3,5 Tonnen

LKWs, die über ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen verfügen, dürfen in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann genutzt werden, wenn mindestens an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. Gleiches gilt für Omnibusse. Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Fahrzeuge, die zum öffentlichen Sicherheitsdienst gehören oder Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge sind. Bei diesen Fahrzeugen ist bauartbedingt die Anbringung von Winterreifen nicht möglich bzw. zweckmäßig.

 

Für Offroadabenteuer im Schnee sollte auch das Offroadfahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein

Definition Winterreifen

In Österreich gilt ein Reifen als Winterreifen, wenn er über die Abkürzung für Matsch und Schnee verfügt. Hierfür gibt es drei Schreibweisen:

  • M.S.
  • M+S
  • M&S

Darüber hinaus tragen solche Reifen in der Regel auch ein Schneeflockensymbol. Auch kann der Reifen nur mit einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein.
In Österreich dürfen Ganzjahresreifen nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn diese speziell über ein Symbol bzw. eine Kennzeichnung verfügen, die den Reifen als Matsch und Schnee Reifen auszeichnet. Spezialreifen gelten nur dann als Winterreifen, wenn diese über folgende Aufschriften verfügen:

  • ET
  • ML
  • MPT

Schneekettenmitnahmepflicht

In Österreich gilt zudem, dass eine Pflicht zur Mitnahme von Schneeketten besteht. Diese Mitnahmepflicht ist auch auf den Zeitraum 1. November bis 15. April beschränkt, wobei es nicht schaden kann – wenn es mal etwas hoch hinausgeht auf einer Passstraße – schon im Herbst oder Frühsommer die Schneeketten dabei zu haben. Im Zeitraum 1. November bis 15. April müssen die Schneeketten jedoch auf jeden Fall mitgeführt werden. Grund dafür ist, dass bei entsprechenden Straßenverhältnissen für alle Fahrzeuge gilt, dass die Schneeketten angelegt werden müssen. Die Anlege-Pflicht wird durch ein Verkehrsschild signalisiert auf den Strecken. Es handelt sich hier um ein blaues Verkehrsschild mit weißem Reifen und Schneeketten. Ab einem solchen Schild darf nur noch mit Schneeketten weitergefahren werden. Die Schneekettenpflicht schreibt dabei vor, dass mindestens zwei Antriebsräder des Fahrzeugs mit Schneeketten ausgestattet sein müssen. Natürlich können auch alle vier Räder mit Schneeketten bestückt werden.

Winterreifen besser als Sommerreifen auf Schnee

Dass es in Österreich eine Winterreifenpflicht gibt, hat vor allem damit etwas zu tun, dass die Landschaft in der Alpenrepublik nicht nur hügelig ist, sondern richtig hohe Berge und viele Passstraßen den Weg von einem Tal ins andere ebenen. Winterreifen eignen sich grundsätzlich auf Schnee und Eis besser als Sommerreifen, weil sich in den tieferen Rillen der Winterreifen Schnee festsetzt. Und nichts haftet auf Schnee besser als Schnee und gibt den nötigen Grip. Winterreifen zeigen im Vergleich zu Sommerreifen eine gute Performance ab erst unter 7 Grad Celsius.