Nichts geht ohne ABE – auch nicht bei den Reifen

Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz ABE) ist für ein komplettes Fahrzeugmodell oder für ein jedes Zubehörteil wie die Räder, die Reifen oder für Tuning-Elemente relevant. Auch Offroadfahrzeuge benötigen eine ABE, auch wenn diese nicht für die öffentliche Straße zugelassen sind. Das heißt, auch jede Höherlegung von einem 4×4 muss angegeben werden beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), wo der Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis gestellt wird. Das bedeutet uach, dass wenn nicht freigegebene Zubehörteile verwendet werden, dann erlischt nicht nur die ABE, sondern auch die komplette Fahrzeugzulassung und der Versicherungsschutz.

Erfahren Sie hier alles, was Sie schonmal von einem TÜV-Prüfer wissen wollten. 

Antrag zur ABE

Der Antrag zur ABE muss folgende Angaben enthalten:

  • Fahrzeugtyp bzw. Angabe ob Auslieferungszustand oder technischer Umbau
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer)
  • Baujahr des Fahrzeugs
  • Anschrift des Fahrzeughalters
  • Telefonnummer oder andere Kontaktdaten für Rückfragen

Reifen

In der Fahrzeug-ABE und auch in eventuellen Nachträgen nach Umbauten werden stets die serienmäßigen und freigegebenen Rad- und Reifengrößen erfasst. Das bedeutet letztlich, dass die Umrüstung von Reifen ohne weitere Prüfung erfolgen kann. Allerdings gilt, dass wenn andere Reifen – zum Beispiel im Offroadbereich – aufgezogen werden sollen dies als „Umbau“ gilt und letztlich ein Nachtrag in den Papieren erforderlich ist, damit das Fahrzeug überhaupt gefahren werden darf.

Ein Thema in Bezug auf die Reifen sind auch die Felgen. Doch auch diese unterliegen durchaus der ABE. Doch die Fahrzeughersteller lassen hier in der Regel schon im Vorfeld vom TÜV die verschiedenen Rad-/Reifenkombinationen und auch im Blick auf die Felgen die Verwendbarkeit für unterschiedliche Fahrzeugmodelle prüfen bzw. beantragen eine Fahrzeugteile-ABE. Wenn dies so erfolgt ist, dann ist im Rad eine eingegossene KBA-Nummer des Kraftfahrt-Bundesamtes ersichtlich.

Auch für andere Zubehörteile ist die ABE relevant

Fahrwerk und Bremsanlage

Auch das Fahrwerk und die Bremsanlage müssen der ABE entsprechen. Wenn das Fahrwerk tiefergelegt oder erhöht wird oder die Bremsanlage verändert werden soll – wegen dem erwünschten Einsatz in bestimmten Bereich wie Rennstrecken befahren oder in Bezug auf die Erhöhung bei Offroadstrecken – entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Serienzustand. Die Erhöhung bzw. Tieferlegung darf daher nur mit Bauteilen vorgenommen werden, die zuvor eine ABE erhalten haben. In solchen Fällen ist es aber nicht vermeidbar, dass der TÜV sein prüfendes Auge darüber wirft. Das heißt, das Fahrzeug muss „vorgeführt“ werden, wie es so schön heißt. Erst wenn die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr die Genehmigung erteilt hat, dann darf das Fahrzeug so genutzt wie es vorgesehen ist. Beim Kauf von Tuning-Teilen ist es daher wichtig, dass darauf geachtet wird, dass es sich bei den Teilen um Teile handelt, die über eine ABE verfügen. Ansonsten sollte man davon absehen diese Teile einzubauen bzw. sich einbauen zu lassen.